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AGB's

​Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung unserer Produktpalette:
 

1. ALLGEMEINES

1.1    Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

         AGB des Kunden finden, auch wenn der Anbieter nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.


1.2    Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender 

         Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch

         den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner

         eigenen AGB.


1.3    Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die

         Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der

         Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1    Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der in der beiliegenden Leistungsbeschreibung definierten Softwareanwendungen (im Folgenden

          - auch bei Mehrzahl - Anwendung genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die

         Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des im Angebot

         /Auftrag vereinbarten Entgelts.


2.2    Der Anbieter hält ab dem in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren

         Datenverarbeitungsanlagen - auch bei einer Mehrzahl - im Folgenden "Server" genannt) die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anwendung in

         der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.


2.3    Der Anbieter hält auf dem Server ab dem in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom

          Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden

         "Anwendungsdaten" genannt) Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit.


2.4    Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert - Datensicherung -. Für die

         Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.


2.5    Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.


2.6    Für die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung definierten Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Für die

         Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden

         und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

3. TECHNISCHE VERFÜGBARKEIT DER ANWENDUNG UND DES ZUGRIFFS AUF DIE

    ANWENDUNGSDATEN, REAKTIONS- UND WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN

3.1    Der Anbieter schuldet die in der Leistungsbeschreibung definierte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt.

         Unter Verfügbarkeit wird die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den

         Kunden verstanden.


3.2    Sämtliche Einzelheiten zu der Verfügbarkeit ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung bestimmt insbesondere:
         - die Nutzungszeit,
         - den Zeitraum, innerhalb dessen die Verfügbarkeit gegeben ist,
         - der Grad der Verfügbarkeit in % innerhalb der Nutzungszeit,


3.3    Die Leistungsbeschreibung definiert ferner Reaktionszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Störungen in Bezug auf die

         Anwendung und/oder die Anwendungsdaten gelten.

4. STÖRUNGSMELDUNG / NICHTERFÜLLUNG VON HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN

4.1    Kommt der Anbieter den in Ziffer 2 und 3 vereinbarten Verpflichtungen nach betriebsfähiger Bereitstellung einer Anwendung und/oder der

         Anwendungsdaten nicht bzw. nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:


4.1.1 Der Anbieter wird im Rahmen der vereinbarten Zeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegen

         nehmen, den Störungskategorien der Leistungsbeschreibung zuordnen und anhand dieser Zuordnung Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung

         von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der

         vergebenen Kennung.


4.1.2 Der Kunde wird soweit dies erforderlich ist, Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem

         Anbieter etwa verbleibende Störungen melden.


4.1.3 Kommt der Anbieter den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach

         Ziffer 9.2 anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der

         Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren nach Ziffer 9.3 und 9.4 fallen nur für

         Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der Anwendung tatsächlich durchgeführt wurden.

         Hat der Anbieter diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 12 geltend machen.


4.1.4 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche.

         Ansprüche bestehen auch nicht bei Versagen von Anwendungen in einer nicht vereinbarten System- und Einsatzumgebung bzw. aufgrund von nicht

         vereinbarten Einsatzbedingungen oder bei Fehlern, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt

         sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und Beseitigung des Mangels

         nicht.


4.2    Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragschlusses       

         vorhanden waren, ist ausgeschlossen.


4.3    Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben

         unberührt, soweit das Gesetz wie in § 438 Abs.1 Nr.2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer

         vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei

         arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. SONSTIGE LEISTUNGEN DES ANBIETERS

5.1    Der Anbieter stellt dem Kunden eine elektronische in deutscher Sprache abgefasste Benutzerdokumentation (Online-Hilfe) zur Verfügung. Sofern der

         Anbieter Software Dritter als Anwendung bereit stellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein

         erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt, die zur

         Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, und für Zwecke dieses Vertrages in 

         angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 7 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die

         Dokumentation entsprechend.


5.2    Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit schriftlich vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des

         nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

6. LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

Gegenstand dieses Vertrages ist nicht:


         - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Anwendung in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit       

           Veränderungen der Anwendung durch den Kunden oder Dritte stehen;


         - das Störungsmanagement von nicht von einer Partei beeinflussbaren technischen Problemen des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der

           Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet;


         - Upgrades der Anwendung, d.h. neue Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen;


         - die Weitergabe von sonstiger neuer Software;


         - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die vom Kunden verwendete Hard- und Software aufgrund mangelnder

            technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere

            vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen;


         - die Beseitigung von Störungen, die auf unsachgemäße oder unkorrekte Bedienung der Anwendung durch den Kunden eintreten. Gleiches gilt für

           Störungen, die darauf beruhen, dass der Kunde unkundiges Personal bei der Nutzung der Anwendung einsetzt;


         - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu

           Fremdsystemen, Installations sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.

7. NUTZUNGSRECHTE AN UND NUTZUNG DER ANWENDUNG, RECHTE DES ANBIETERS

    BEI ÜBERSCHREIUNG DER NUTZUNGSBEFUGNISSE

7.1    Nutzungsrechte an der Anwendung


7.1.1 Der Kunde erhält an der Anwendung einfache nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages bzw. der jeweiligen

         Anwendung beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.


7.1.2 Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten

         durch eigenes Personal nutzen.


7.1.3 Der Kunde nutzt die Anwendung nur durch die von ihm im Angebot / Auftrag angegebene Anzahl von Personen gleichzeitig. Erfolgt eine

         gleichzeitige Nutzung durch mehr als die dort angegebene Anzahl von Personen, zahlt der Kunde eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu den zum

         Zeitpunkt der Beauftragung  allgemein geltenden Preisen des Anbieters; sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.


7.1.4 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht

         berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten

         zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen,

         insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.


7.2    Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung


7.2.1 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.


7.2.2 Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch

         extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende

         Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.


7.3    Verletzung der Bestimmungen nach Ziffer 7.1 und 7.2 durch den Kunden


7.3.1 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige

         Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung in Ziffer 7.1 oder 7.2 verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu

         setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf

         rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach

         dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.


7.3.2 Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffer 7.1 oder 7.2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach erfolgtem Widerruf den

         Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.


7.3.3 Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 7.2.2, ist der Anbieter ferner berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu

         löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur

         Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.


7.3.4 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht,

         hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale nach Ziffer 9.2 zu zahlen. Die Geltendmachung

         sonstiger ihm zustehender Ansprüche insbesondere von Schadensersatz, bleibt dem Anbieter vorbehalten; im Fall der Geltendmachung von

         Schadensersatz wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


7.4    Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere

         durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine

         Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch

         nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

8. HAFTUNG FÜR RECHTE DRITTER

8.1    Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den

         Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist

         ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen

         Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1.4 Satz 1 gilt entsprechend.


8.2    Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich den

         Anbieter zu benachrichtigen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf seine Kosten

         abzuwehren.


8.3    Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
         - dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
         - die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
         - die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen,

            wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen

            berücksichtigt.


8.4   Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.3. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziffer 

        12.

9. VERGÜTUNG

9.1    Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung d.h. insbesondere der Bereitstellung der Anwendung, der

         Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung ergibt sich aus dem Angebot / Auftrag. Sie kann sich je nach Art aus einer

         fixen monatlichen Nutzungspauschale und/oder aus variablen, aufwandsabhängigen Gebühren zusammensetzen.


9.2    Fixe Nutzungspauschalen fallen für jeden angefangenen Monat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie werden 3-monatlich im voraus abgerechnet

         und sind jeweils am ersten Werktag des Folgemonats (bezogen auf das Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. Bei anteiliger Inanspruchnahme eines

         Monats erfolgt die Berechnung entsprechend auf der Basis 1/30 pro Tag.


9.3    Variable aufwandsabhängige Gebühren werden monatlich nachträglich abgerechnet. Diese, sowie jede gesonderte Vergütung werden jeweils am

         ersten Werktag des Folgemonats zur Zahlung fällig.


9.4    Der Anbieter stellt dem Kunden die Rechnung per E-Mail oder in gedruckter Form per Postversand zur Verfügung.


9.5    Sollte eine Abbuchung von der angegebenen Bankverbindung oder Kreditkarte fehlschlagen, weil die Kontodaten nicht mehr zutreffend sind oder

         das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, so ist der Kunde zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR verpflichtet. Das Recht des

         Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt davon unberührt.


9.6    Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 8

         Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

         Befindet sich der Kunde länger als 30 Tage mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu der Anwendung zu sperren. Eine

         Sperrung der Anwendung durch den Anbieter gilt nicht als Kündigungserklärung des Anbieters.


9.7    Der Anbieter behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3

         Monaten zum Monatsende und zur Anpassung an interne durch eine Erhöhung der Material oder Personalkosten oder durch Dritte bedingte

         Kostensteigerungen zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs

         Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen. Bei

         einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung

         der Vergütung verlangen.


9.8    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Ausübung eines

         Zurückbehaltungsrechts. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil

         zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 4.1.4 Satz 1 gilt entsprechend. Die Ausübung eines

         Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.


9.9    Der Anbieter kann eine über die in den Ziffern 9.1 - 9.6 festgelegte hinausgehende Vergütung für geleisteten Aufwand verlangen, soweit:
         - eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz der Anwendung in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder

         Dritte vorgenommene Veränderungen der Anwendung steht.
         - zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe insbesondere Ziffer 10) anfällt.

           Soweit der Anbieter berechtigt ist, eine über die in den Ziffern 9.1 - 9.6 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes zu

          verlangen, wird diese, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Erbringung jeweils

          gültigen Listenpreisen des Anbieters für Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten abgerechnet.

10. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEIT DES KUNDEN

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere:

1.      die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen

         geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche

         Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder

         Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;


2.      die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;


3.      die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 7 einhalten, insbesondere a. alle von ihm für die Nutzung der

         Anwendung nach Ziffer 7 vorgesehenen Nutzer und entsprechende Änderungen benennen;


         b. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen

         oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
         c. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht

         missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
         d. den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus

         vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der

         Anwendung verbunden sind;
         e. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;


4.      dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm

         verwendetem Material beachtet;


5.      nach Ziffer 11.2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten

         erhebt,  verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;


6.      vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende

         Virenschutzprogramme einsetzen;


7.      Störungen an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach Ziffer 2 und 3, dem Anbieter unverzüglich anzeigen.
         Der Kunde hat hierzu etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen

         Informationen schriftlich zu melden.
         Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die

         Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu die entsprechenden Formulare und das Verfahren des Anbieters, insbesondere das im Supportbereich des

         Web-Portals zur Verfügung gestellte Formular des Anbieters nutzen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten

         hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht

         Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Pauschale nach Ziffer 9.2 des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des

         durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu 

         kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch

         im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.


8.      Änderungen des Einsatzumfeldes dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren.
         Der Kunde wird ferner den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen, die eine Nutzung der Anwendung

         beeinträchtigen könnten, sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.


9.      wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der

         Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu

         ermöglichen;


10.    sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten

         Anwendungsdaten durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach Ziffer 2.4 iVm. der

         Leistungsbeschreibung.


11.    Datensicherheit, Datenschutz


11.1  Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang

         mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach Ziffer 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht

         bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.


11.2  Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb.

         datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu

         verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse

         der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen

         müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.


11.3  Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu Ziffer 9 BDSG. Der

         Anbieter schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem

         Server gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige

         nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe - sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder

         durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter des Anbieters oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Er ergreift hierzu die

         geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach den anerkannten Regeln der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen

         ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.


11.4  Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde

         stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.


11.5  Die Verpflichtungen nach Ziffer 11.1 bis 11.4 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das

         Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Ziffer 11.4 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.


12.    Haftung und Haftungsgrenzen


12.1  Der Anbieter haftet auf Schadensersatz:


         - für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
         - nach dem Produkthaftungsgesetz und
         - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder

        Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.


12.2  Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht

         (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren

         Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z.B. im Falle der Verpflichtung zur mangelfreier Leistung) der

         Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
         Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren

         Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung je

         Schadensfall auf das Zwölffache der monatlichen Vergütung mindestens aber auf einen Betrag von 10.000 € begrenzt.


12.3  Für die Verjährung gilt Ziffer 4.3 entsprechend.


12.4  Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer

         Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar

         vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.


12.5  Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gilt Ziffer 12.1 - 12.3 entsprechend.


13.    13. Laufzeit, Kündigung
13.1  Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bereitstellung der entsprechenden Anwendung durch den Anbieter. Die Bereitstellung der Anwendung

         erfolgt ab dem durch den Kunden gewählten Zeitpunkt.


13.2  Der Zeitraum der entgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kunden bestimmt sich nach der Laufzeit der ersten vom Kunden gewählten   

         kostenpflichtigen Anwendung. Jede weitere vom Kunden gebuchte kostenpflichtige Anwendung wird vom Kunden zunächst nur für die Restlaufzeit

         der ersten kostenpflichtigen Anwendung gebucht.
         Der Zeitraum der entgeltlichen Nutzungsmöglichkeit aller kostenpflichtigen Anwendungen verlängert sich - vorbehaltlich einer Kündigung der

         jeweiligen kostenpflichtigen Anwendung durch die Parteien - mit Ablauf der Laufzeit des Zeitraumes der ersten kostenpflichtigen Anwendung

         automatisch jeweils um den Zeitraum der vom Kunden ursprünglichen gewählten Laufzeit der ersten kostenpflichtigen Anwendung, längstens aber

         um weitere 12 Monate.
         Jede kostenpflichtige Anwendung kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Zeitraumes der Laufzeit (Kalenderjahr)

         der ersten entgeltlichen Anwendung oder des Ablaufs des danach geltenden Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
         Der Anbieter ist dem Kunden gegenüber berechtigt, das Vertragsverhältnis über die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit frühestens 6 Monate nach

         Beginn der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit bzw. nach dem Ende der letzten entgeltlichen Nutzungsmöglichkeit ordentlich mit einer Frist von

         30 Tagen zu kündigen.


13.3  Eine außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung

         mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich.
         Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die

         Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.


13.4  Ungeachtet der Regelung in Ziffer 13.3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander

         folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei

         Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann

         in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären

         Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


13.5  keine fixe Vertragslaufzeit (Kündigung zum Ende des Kalenderjahres mit 6 Monate Kündigungsfrist möglich)


14.    Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags


14.1  Innerhalb des ersten Monats nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden hin verpflichtet, die vom

         Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonst auf dem nach Ziffer 2. 3 bereit gestellten Massenspeicher gespeicherte Daten diesem auf

         einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung in einem allgemein anerkannten Datenformat zur Verfügung zu stellen.
         Daneben ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden verpflichtet, sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten einem vom Kunden benannten Dritten

         auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen.
         Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter diese Tätigkeiten nach Aufwand gemäß der zu dem Zeitpunkt der Erbringung jeweils gültigen Preislisten

         des Anbieters für Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten zu vergüten.


14.2  Der Anbieter ist auf Verlangen verpflichtet, innerhalb des ersten Monats nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrages zur Abwicklung dieses

         Vertragsverhältnisses mit einem Dritten nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf:
         - die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten,
         - die Unterweisung der Mitarbeiter des Dritten in die Verhältnisse des Kunden.
         Diese Zusammenarbeit ist gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages

         geltenden   allgemeinen Listenpreisen des Anbieters. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen und

         nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.


15.    Verschiedenes


15.1  Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche

         Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 5 Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem

         Schriftformerfordernis.


15.2  Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete

         Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen

         zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des

         Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet

         diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem

         Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.


15.3  Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken

         behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen

         einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.


15.4  Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


16.    Erfüllungsort und Gerichtsstand


16.1  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz des Anbieters.


16.2  Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die 

         Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen

         Sondervermögen der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
         Gerichtsstand und Erfüllungsort: Kufstein
         proinhotel GmbH
         Quellenbergstraße 30
         6322 Kirchbichl

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